AGB's der Band IL-Duo
1. Angebote und Kalkulation/ Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Vertrag zwischen der „il-duo GbR“ (nachfolgend Band) und dem Auftraggeber (Veranstalter) kommt durch beiderseitiges Unterzeichnen des Engagementvertrages bzw. mit dem Hinweis auf die geltenden AGB'S zustande.
Ein Angebot/ Vertrag wird durch „il-duo“ an den Auftraggeber per Post, Email oder Fax oder WhatsApp versandt. Erst mit Einwilligung und dem Annehmen unserer AGB's und Unterzeichnung und oder Rücksendung des Vertrages an die Band wird das Engagement/der Vertrag wirksam und verbindlich.
Auch ein Engagement via WhatsApp, E-Mail, Telefon oder SMS und eine auch mündliche Zusage im Vorfeld ist rechtsverbindlich. Hierzu reicht eine rechtzeitige eindeutige Willenserklärung von seitens des Auftraggebers aus. (mündliche Zusage Absprache und Bestätigung über die Buchung und beiderseitige Einigung über die Konditionen).
Die Band kalkuliert grundsätzlich in ihren Angeboten und vertraglichen Vereinbarungen alle notwendigen Aufwände pro Musiker ein.
Zur festgelegten Spielzeit inkl. Pausen sind benannt An-Rückfahrt, Anwesenheits- und Zeitaufwand pro Musiker, Aufwände für Fahrt- und NK sowie (sofern nicht explizit anders vereinbart und verhandelt) 1 Stunde für Auf- und Abbau der bandeigenen Technik, Licht und PA und Kosten für Speisen und Getränke während der gesamten Veranstaltung im üblichen Maße und ggf. auch Kosten für Übernachtung pro Musiker.
Nachträgliche Änderungen zum zustande gekommenen Engagements seitens des Vertragspartners/ Veranstalters und Einwilligung der im Folgenden, verbindlichen getroffenen Vereinbarung, Voraussetzungen und der Annahme der geltenden AGB's der Band sind nicht erlaubt.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Engagementvertrag. Wir weisen bereits in unseren Angeboten ausdrücklich darauf hin unsere AGB´s aufmerksam zu lesen und dies uns zu bestätigen. Mit der Angebotsannahme gelten unsere AGB's als angenommen und verbindlich.
Die Band ist verpflichtet, bei Änderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.
3. Preise/ Rechnung
Angebote und Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (z.B. GEMA-Gebühren) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Band übermittelt dem Veranstalter ihre GEMA Liste. Das Einreichen der GEMA Liste ist vom Veranstalter zu erledigen.
Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Die Auszahlungsmodalitäten sind 7 Tage per Vorkasse in Form von Überweisung, oder aber in bar am Tag der Veranstaltung fällig.
4. Anfahrt und Transport zur Bühne/ Arbeitsbedingungen/ Auftritt/ Orga
Der Auftraggeber hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass die Band zum vereinbarten Zeitpunkt freie und direkte Zufahrt vor oder hinter die Bühne/Gebäude (maximal 10 Meter) zum Entladen, sowie direkten Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat.
In jedem anderen Fall hat der Veranstalter bezüglich der Veranstaltung zwingend dafür Sorge tragen, für mögliche Transport- und Personenschäden hin und zurück zur Bühne über eine weitere Strecke abgesichert zu sein. Zusätzlich trägt der Veranstalter dafür Sorge, dass am Veranstaltungstag rechtzeitig und unmittelbar vor und auch nach der Veranstaltung, der Band ein professionelles und fachkundiges und versichertes Personal, für den sicheren Transport des gesamt mitgebrachten bandeigenen Equiptments hin zur Bühne und zurück zum Fahrzeug zur Verfügung steht, sowie ein dafür geeignetes fachgerechtes Transportequiptment für PA und Instrumente verwendet.
Der Vertragspartner/ Veranstalter kann ggf. in Absprache mit der Band selbst eine geeignete, professionelle PA und Technik, seitens eines fachkundigen Eventtechnik Unternehmen vor Ort auf eigene Kosten engagieren, inkl. eines fachkundigen Technikers zur Betreuung der Band während der gesamten Veranstaltung. In diesem Fall übermittelt die Band vorab per Mail für den Techniker einen entsprechenden Technikreader.
Erforderliche Parkausweise, Zufahrtsberechtigungen oder Eintrittskarten sind vom Veranstalter zu organisieren, zu bezahlen und werden spätestens 2 Tage vor dem Auftrittstermin der Band übersandt. Die Band übermittelt erst nach Aufforderung des Vertragspartners/ Veranstalters entsprechend dazu die nötigen KFZ Kennzeichen.
Die Band ist frei von künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritter. Die Art und Gestaltung sowie Programm und Darbietung des Auftritts obliegt ausschließlich der Band. Sie sind keine Arbeitnehmer des Veranstalters, oder einer Agentur im Sinne des BGB. Dem Veranstalter ist der Charakter der Darbietung bekannt.
Der Veranstalter stellt sicher, dass der Künstler/Band pünktlich mit seiner Darbietung wie vereinbart beginnen und beenden kann. Mit Beendigung des Auftritts und erfolgtem Abbau hat die Band den Vertrag erfüllt.
Die Band Il Duo stellt je nach Absprache eine eigene PA, Instrumente, Mikrophone, Licht. Nicht für den Anschluss an eine Hausanlage des Veranstalters, es sei denn es ist vertraglich beschrieben und besprochen.
4 a) Bandbesetzung
Die Band IL DUO behält sich grundsätzlich Änderungen in der Besetzung vor, einschließlich Änderungen der Besetzung im Krankheitsfall.
4 b) Vereinbarungen/ Zeiten/ Ablauf/ Verschiebungen
Im Rahmen der Veranstaltung seitens des Veranstalters kann es zu einer zeitlichen Verschiebung der Auftrittszeiten kommen. Pausen, Verzögerungen und Wartezeiten sowie Änderungen im Ablauf, die nicht von der Band verursacht und die durch die Band in Ihrer Länge nicht beeinflussbar sind, gehen zu Lasten des Veranstalters!
Die Band haftet auch niemals für einen verspäteten Spielbeginn aufgrund eines besonders erschwerten oder verspäteten Zugangs zu den Veranstaltungsräumen oder anderen Gründen.
4 c) Versorgung der Musiker
Den Musikern und eventuellen Technikern sind Speisen und Getränke im üblichen Rahmen kostenfrei und ein Sitzplatz möglichst in Bühnennähe zur Verfügung zu stellen. Auch bei einem Catering durch Dritte ist vom Veranstalter die Versorgung der Musiker sicherzustellen.
5. Leistungen und Sicherheit
Der Auftraggeber hat die Sicherheit der Musiker zu gewährleisten.
Für den sicherheitstechnischen Zustand, insbesondere der elektrischen Anlage vor Ort, ist der Veranstalter und Betreiber der Lokalität verantwortlich. Es werden mindestens 2 Steckdosen A220 V /16 A in Bühnennähe benötigt. Bei Kraftstrom sind entsprechende Adapter zu stellen.
Unvorhergesehene Störungen der Anreise, des Transports durch Unfall, (beispielsweise Beschädigungen der Back-Line/ PA/ Instrumente und sonstiges Zubehör, oder Verspätung durch Stau liegen im Risikobereich des Veranstalters.
5 a) Bei Freiluftveranstaltungen ist eine regen- und sturmsichere Bühne oder Überdachung erforderlich. Ist die Sicherheit der Instrumente- oder Künstler/Band nicht gewährleistet (Regen, Sturm, Kälte usw.) sind die Künstler/ die Band berechtigt die Aufführung zu unterbrechen- oder zu beenden. Das Wetterrisiko trägt der Veranstalter.
6. Haftung / Pflichten /Gewährleistung
Die Haftung durch die Band Il-Duo gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde.
Für die zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze übernimmt die Band keine Haftung.
6 a ) Der Veranstalter haftet vollumfänglich im Rahmen der Veranstaltung mit seiner abgeschlossenen Veranstalterhaftpflicht/ Elektronikhaftpflicht welche für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden, Schäden und Equipment-Schäden der Band und deren Personen, die im Rahmen der Veranstaltung passieren. Das schließt gegenüber der Band auch die Verantwortlichkeit des Veranstalters ein, bei Zusammenarbeit mit Betreibern einer Lokalität und vom Veranstalter beauftragen Mitarbeitern, von Gästen oder Dritten.
6 b) Im Besonderen haftet der Veranstalter gegenüber der Band auch bei zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen und Schäden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung geeignet sind.
6 c ) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegebenenfalls notwendige Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen und stellt die Band fei von etwaigen Ansprüchen, die von Behörden und/oder Dritten wegen fehlender Genehmigungen oder nicht erfüllter Auflagen geltend gemacht werden.
6 d) Sollte eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Veranstalter den Leistungsmangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen die Band können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB angezeigt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Veranstalter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.
7. Krankheit
Ist der Künstler/ die Band am Veranstaltungstag wegen einer Erkrankung und/oder Reiseunfähigkeit an der Durchführung des Auftritts gehindert sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Künstler, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen. Bereits geleistete Teilvergütungen werden an Veranstalter zurückerstattet. Handelt es sich bei dem Künstler um eine Musikgruppe/Band und ist nur ein Teil der Gruppe durch Krankheit oder aus einem anderen Grund verhindert, hat der Künstler das Recht, jedoch nicht die Pflicht, einen möglichen adäquaten Ersatzkünstler für den Auftritt zu organisieren.
8. Kündigung und Rücktritt
Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band il-duo ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Band hat diese Kosten nachzuweisen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber bei vorzeitiger Aufhebung des Vertragsverhältnisses das vereinbarte Honorar nach folgender Staffelung zu zahlen:
– Kündigung bis 90 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 35%
– Kündigung bis 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 65%
– Kündigung bis 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 80%
– Kündigung nach dem 10. Tag vor dem geplanten Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 90%
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Kommt der Auftritt nicht zustande bzw. Verletzt einer der Vertragspartner schuldhaft die Verpflichtungen aus der getroffenen Vereinbarung, tritt eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbarten Gage in Kraft abzüglich der ersparten Kosten, wie z. Bsp. Fahrtkosten oder Ähnliches. Ausgenommen sind Fälle der höheren Gewalt. Schlechte Witterung ist kein Fall höherer Gewalt. Die Band ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstandenen Kosten zu verlangen.
8.1 Anzahlungen
Sind Anzahlungen vereinbart und vorab geleistet worden, so ist damit auch ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Wir dieser Vertrag nachträglich begründet seitens der Band, oder seitens des Kundens vorab wieder gekündigt, so entfällt die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und gilt als Ausfallpauschale für die geblockten Musiker. Genannt wird eine grundsätzliche Anzahlungshöhe von 500€.
8.2 Zahlungsbedingungen/ Verzug
Zahlungsbedingungen Unternehmen und sonstige Veranstalter; Verzug
(1) Sowohl in unseren AGB´s und schriftlichen Verträgen sind die entsprechenden Zahlungsmodalitäten jeweils angegeben. Kunden und Veranstalter haben die Möglichkeit diese jederzeit einzusehen und erklären sich mit einem verbindlich zugesagten Engagement mit Band IL Duo und dem damit zustande gekommenen Vertrag voll und umfänglich damit einverstanden.
(2) Alle Zahlungen per Überweisung sind grundsätzlich im Voraus innerhalb von 7 Werktagen Tagen vor dem Leistungserbringungsdatum zu leisten. Außer, wenn schriftlich und vertragliche ein anderes Überweisungs- oder Rechnungsziel vereinbart wurde.
(3) Gerät der Kunde/ Veranstalter mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell somit 12,62 Prozent verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(4) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine Zahlung der ausstehenden Forderungen nicht ausreichen, so werden wir diese als Gläubiger über einen Inkasso RA entsprechend einfordern.
Zahlungsbedingungen Privatkunde; Verzug
(1) Sowohl in unseren AGB´s und schriftlichen Verträgen sind die entsprechenden Zahlungsmodalitäten jeweils angegeben. Kunden und Veranstalter haben die Möglichkeit diese jederzeit einzusehen und erklären sich mit einem verbindlich zugesagten Engagement mit Band IL Duo und dem damit zustande gekommenen Vertrag voll und umfänglich damit einverstanden.
(2) Alle Zahlungen per Überweisung sind grundsätzlich im Voraus innerhalb von 7 Werktagen Tagen vor dem Leistungserbringungsdatum zu leisten. Außer, wenn schriftlich und vertragliche ein anderes Überweisungs- oder Rechnungsziel vereinbart wurde.
(3) Gerät der Kunde/ Veranstalter mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell somit 8,62 Prozent verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Mahngebühr in Höhe von 5 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(4) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine Zahlung der ausstehenden Forderungen nicht ausreichen, so werden wir diese als Gläubiger über einen Inkasso RA entsprechend einfordern.
9. Datenschutz
Die Band il-duo garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht oder nur auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters erfolgt. Über die vertraglichen Vereinbarungen wird Stillschweigen sowie keine Weitergabe an Dritte garantiert (siehe Impressum/DSGVO).
10. Stillschweigen
Es gilt die Verpflichtung zum Stillschweigen für beide Parteien über die vertraglichen Vereinbarungen.
11. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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